Geschäftsbedingungen

Marmotzet, Adilia Faivre (der „Bergführer“) bietet organisierte und geführte Outdoor-Aktivitäten für jede interessierte Person (der „Teilnehmer“) an. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Bergführer und dem Teilnehmer.

Anmeldung

Vertragsgrundlage ist die schriftliche oder mündliche Anmeldung des Teilnehmers, die auf der Website, per E-Mail oder telefonisch erfolgt. Es gelten daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Mit Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung des Teilnehmers als abgeschlossen. Der Bergführer muss die Anmeldung des Teilnehmers bestätigen und behält sich das Recht vor, die Anmeldung des Teilnehmers jederzeit vor Beginn der Aktivität ohne Angabe von Gründen zu stornieren.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die von ASAM-SWL empfohlenen Tarife betragen 500 CHF für einen Tag und 380 CHF für weniger als 4 Stunden. Der Bergführer behält sich das Recht vor, aufgrund dieser Empfehlung abweichende Preise anzuwenden, insbesondere abhängig von den Leistungen, der Größe oder der Zusammensetzung der Teilnehmergruppe.

Im Preis inbegriffen ist die Organisation und Betreuung des Bergführers während der Aktivität.

Sofern nicht anders angegeben, sind im Preis keine Unterkunft, Transport, Mahlzeiten, Getränke, persönliche Ausgaben oder Ausrüstung (einschließlich Schneeschuhe, Lawinensicherheitsausrüstung) enthalten.

Der Restbetrag muss zum Zeitpunkt der Teilnehmerregistrierung bezahlt werden. Zahlungen können per Banküberweisung oder TWINT erfolgen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.

Stornobedingungen

Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung zu einer vom Bergführer organisierten Aktivität, gelten im Einzelnen die Stornobedingungen, sofern diese ausdrücklich erwähnt werden. Sofern nicht anders angegeben, gelten folgende Bedingungen:

Stornierung bis 7 Tage vor der Aktivität: 0% des Restbetrages gehen zu Lasten des Bergführers.

Stornierung ab 7 Tage vor der Aktivität: 50% des Restbetrages gehen an den Bergführer.

Stornierung ab 2 Tage vor der Aktivität: 100% des Restbetrages gehen an den Bergführer.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Outdoor-Aktivitäten von unkontrollierbaren äußeren Faktoren wie Wetterbedingungen und Natur abhängig sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor, die Reiseroute vor oder während der Aktivität zu ändern sowie die Aktivität aus Gesundheits-, Sicherheits- oder Komfortgründen abzusagen. Bei einer Änderung des Reiseverlaufs bleibt der Veranstaltungspreis unverändert.

Im Falle einer Stornierung durch den Bergführer wird dem Teilnehmer eine Alternative oder eine vollständige Rückerstattung angeboten.

Haftung und Versicherung

Die Organisation und Betreuung erfolgt durch den Bergführer, der über die für die Tätigkeit erforderliche Qualifikation (anerkannte Ausbildung) verfügt und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt.

Um sich für eine Aktivität anzumelden und daran teilzunehmen, muss der Teilnehmer bei guter Gesundheit und guter körperlicher Verfassung sein. Bei schwerwiegenden Gesundheitsproblemen (Diabetes, Epilepsie, Herzbeschwerden, Allergien, Asthma usw.) oder Ängsten, die den Verlauf der Aktivität beeinträchtigen könnten (Schwindel usw.), muss der Teilnehmer den Bergführer rechtzeitig informieren der Registrierung. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine eigenen Medikamente mitzubringen, wenn er diese während der Aktivität benötigt. Alle medizinischen Informationen bleiben zwischen dem Bergführer und dem Teilnehmer streng vertraulich.

Der Teilnehmer ist sich der Risiken bewusst, die mit Outdoor-Aktivitäten in der Natur und in den Bergen verbunden sind, unabhängig von einer sorgfältigen Planung und Aufsicht. Der Teilnehmer übernimmt die volle Verantwortung für Diebstahl, Verlust oder andere Sachschäden sowie für Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder Schäden, die er während der vom Bergführer organisierten Aktivität erleidet oder anderen zufügt.

Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, für die Aktivität geeignete Ausrüstung mitzubringen. Der Bergführer behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern, wenn der Teilnehmer nicht über die für die Aktivität erforderliche Ausrüstung verfügt.

Daher ist der Teilnehmer für seine Kranken-, Unfall- und Rückführungsversicherung, einschließlich der Bergrettung (Helikopterrettung), verantwortlich, die gegebenenfalls auch im Zielland gültig ist. Der Teilnehmer ist auch für seine Haftpflichtversicherung, einschließlich Bergunfällen, verantwortlich. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ebenfalls dringend empfohlen.

Verwendung von Bildern/Videos

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass während der Aktivität vom Bergführer und anderen Teilnehmern Fotos und Videos aufgenommen werden können. Mit der Teilnahme an der Aktivität erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, fotografiert oder gefilmt zu werden und erteilt dem Bergführer sein Einverständnis zur Verwendung dieser Medien für Marketing- und Werbezwecke. Sollte der Teilnehmer mit der Nutzung dieser Medien nicht einverstanden sein, muss er dies dem Bergführer bei der Anmeldung bzw. vor der Aktivität mitteilen. Ohne vorherige Benachrichtigung des Teilnehmers behält sich der Bergführer das Recht vor, diese Medien für Marketing- und Werbezwecke zu nutzen.

Zuständigkeit

Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

Zürich, 8. Juni 2023

 

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